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Frauen im Öffentlichen Dienst
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Der Bund als Arbeitgeber dokumentiert mit dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz seine Vorbildrolle hinsichtlich der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt und der Frauenförderung.
Mit den Institutionen wie Gleichbehandlungsbeauftragte, Kontaktfrauen/Frauenbeauftragte und der Bundes-Gleichbehandlungskommission, den gesetzlichen Instrumentarien wie verpflichtende Frauenförderungspläne und der Berichtslegung über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung an den Nationalrat sowie der ständigen rechtlichen Weiterentwicklung und Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen und Veränderungen der Arbeitswelt unter dem Genderaspekt wird ein permanentes Bekenntnis zur Erreichung des Zieles "Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst" abgegeben.
So dürfen keine Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts insbesondere bei der Begründung eines Dienstverhältnisses, bei der Festsetzung des Entgeltes, bei Ausbildungen und dem beruflichen Aufstieg gegeben sein. Bei einer Unterrepräsentation von Frauen ist nicht nur in der Ausschreibung darauf hinzuweisen, dass die Bewerbung von Frauen besonders erwünscht ist, sondern auch, dass Frauen bei gleicher beziehungsweise bester Eignung so lange bevorzugt aufzunehmen sind, bis eine Quote von 50 Prozent erreicht ist.
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