Frauen im öffentlichen Dienst

Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst ist ein wichtiges Anliegen.
Akademikerinnen-Anteil im öffentlichen Dienst
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Klares Bekenntnis zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst

Der Bund gibt ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst ab. Als Arbeitgeber dokumentiert er mit dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz seine Vorbildrolle hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt und der Frauenförderung. In den letzten Jahren steigt, nicht zuletzt dank zahlreicher Maßnahmen der Frauenförderung, der Frauenanteil kontinuierlich an. Aktuell beträgt der Frauenanteil im Bundesdienst 42,5 Prozent.

Frauenanteil im öffentlichen Dienst
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Durch Gleichbehandlungsbeauftragte, Kontaktfrauen beziehungsweise Frauenbeauftragte sowie die Bundes-Gleichbehandlungskommission gibt der Bund ein permanentes Bekenntnis zur Erreichung des Ziels „Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst“ ab. Zusätzlich tragen zahlreiche gesetzliche Instrumentarien wie verpflichtende Frauenförderungspläne oder die Berichtslegung über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung an den Nationalrat zur Chancengleichheit bei. Um sich stets den Veränderungen in der Arbeitswelt unter dem Genderaspekt anzupassen, findet kontinuierlich eine rechtliche Weiterentwicklung und Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen statt.

Keine Diskriminierungen

So darf keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts insbesondere bei der Begründung eines Dienstverhältnisses, bei der Festsetzung des Entgeltes, bei Ausbildungen und dem beruflichen Aufstieg gegeben sein. Bei einer Unterrepräsentation von Frauen ist nicht nur in der Ausschreibung darauf hinzuweisen, dass die Bewerbung von Frauen besonders erwünscht ist, sondern auch, dass Frauen bei gleicher beziehungsweise bester Eignung so lange bevorzugt aufzunehmen sind, bis eine Quote von 50 Prozent erreicht ist.

Cross Mentoring

Da es uns ein großes Anliegen ist, dass qualifizierte Frauen in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung in Führungspositionen vertreten sind, wurde bereits im Jahr 2000 das Pilotprojekt „Mentoring für Frauen“ ins Leben gerufen. Das speziell auf Frauen zugeschnittene Entwicklungsprogramm soll diesen den Zugang zu Spitzenfunktionen mit Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeit erleichtern.

Wir sind stolz darauf, dass das Cross-Mentoring-Programm ein fixer Bestandteil der Personalentwicklung des Bundes ist.

Haben Sie Fragen zu unserem Mentoring-Programm?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des öffentlichen Dienstes unter Cross Mentoring.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechstelle in Ihrem Ressort oder an die Programmleitung.

Auf der Website des öffentlichen Dienstes finden Sie Informationen zum Einkommensbericht gemäß Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sowie Fakten über Frauen und Männer im öffentlichen Dienst.

Zusätzliche Informationen zu Frauen und Gleichberechtigung finden Sie auf der Webseite des Bundeskanzleramtes.