Vom Bundesdienst in die Privatwirtschaft

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ist der Blick über den Tellerrand der eigenen Verwaltung von Interesse.

Im Rahmen von spezifischen Aus- und Fortbildungsprogrammen der Personalstellen kann ein Erfahrungsaustausch mit der Privatwirtschaft durch eine Entsendung von bis zu sechs Monaten ermöglicht werden.

Ein befristeter Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge kann einen beabsichtigten dauerhaften Wechsel öffentlich Bediensteter in die Privatwirtschaft im Sinne einer Neuorientierung grundsätzlich unterstützen. Bei der Gewährung eines solchen Karenzurlaubes durch die Personalstelle ist auf den Dienstbetrieb Rücksicht zu nehmen.

Arbeitsrechtliche Folgewirkungen

Ein dauerhafter Wechsel aus dem Bundesdienst in die Privatwirtschaft hat spezifische arbeitsrechtliche Folgewirkungen. Wenn Sie Beamtin oder Beamter waren, werden nach dem Ausscheiden aus dem Bundesdienst Ihre pensionsrelevanten Zeiten durch Leistung eines Überweisungsbetrags vom Bund an den nunmehr zuständigen Pensionsversicherungsträger (zum Beispiel die Pensionsversicherungsanstalt – PVA) übertragen und fließen damit zu den Beitragszeiten in die Pensionsversicherung.

Bundespensionskasse

Bei Ausscheiden aus der Bundespensionskasse erhalten Sie bis zu einer bestimmten, gesetzlich festgelegten Grenze Ihr Pensionskassenkapital als Einmalzahlung ausbezahlt. Über dieser Grenze können Sie

  • freiwillig mit eigenen Beiträgen fortsetzen,
  • sich Ihr angespartes Pensionskapital zum Beispiel in die Pensionskasse Ihres neuen Dienstgebers (falls vorhanden) übertragen lassen oder
  • Ihre Pensionskassenvorsorge beitragsfrei stellen, um diese später von der Bundespensionskasse als laufende Pension ausgezahlt zu bekommen.

Abfertigungsansprüche

Wie in der Privatwirtschaft kommt auch für Vertragsbedienstete das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigen-Vorsorgegesetz zur Anwendung, sodass daraus entstandene Abfertigungsansprüche mitgenommen werden können.

In einigen ausgegliederten Einrichtungen (zum Beispiel der Österreichischen Post AG oder der Telekom Austria AG) greift bei älteren Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten beim Ausscheiden ein gesondertes Abfertigungsmodell.