Voraussetzung ist jedenfalls die Entsendung durch die Behörde bzw. den Arbeitgeber, die/der die Weiterzahlung der Bezüge/des Gehaltes und der Sozialversicherung übernehmen muss. Ein aufrechtes Dienstverhältnis von mindestens 12 Monaten ist unabdingbare Voraussetzung für eine Bewerbung. Um spätere Komplikationen auszuschließen, wird dringend empfohlen, bereits im Vorfeld der Bewerbung das Einverständnis der zuständigen Dienstbehörde zu einer allfälligen Entsendung einzuholen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Stellen für „Abgeordnete Nationale Sachverständige“ werden in erster Linie von der Europäischen Kommission und dem Rat der EU ausgeschrieben. Hinweis: Die Dokumente in den ZIP-Dateien sind nicht barrierefrei!
Europass-Lebenslauf
Der ausgefüllte Europass-Lebenslauf in der aktuell geltenden Version, vorzugsweise in Englisch und/oder Französisch und ein kurzes Anschreiben sind ausschließlich per E-Mail an die Ständige Vertretung zwecks Weiterleitung an die Europäische Kommission oder an das Generalsekretariat des Rates bzw. an eine Agentur/Behörde zu senden. Bitte verwenden Sie jedenfalls den Europass-Lebenslauf.
Der Lebenslauf und das kurze Anschreiben können entweder als MS-Word oder Adobe-PDF-Datei an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: sne.bruessel-ov@bmeia.gv.at.
Allfällige Anfragen richten Sie bitte direkt an:
Ständige Vertretung Österreichs bei der EU
Attaché Mag. Dieter Frizberg, MA
+32 (0) 2 2345 206
dieter.frizberg@bmeia.gv.at
Bewerberinnen und Bewerber, die für den Posten einer/eines Abgeordneten Nationalen Sachverständigen beim Rat der Europäischen Union ausgewählt wurden, müssen über ein Sicherheitszertifikat der Klassifikationsstufe „SECRET EU“ verfügen. Dieses Sicherheitszertifikat muss spätestens fünf Tage vor Beginn der Abordnung dem Generalsekretariat des Rates übermittelt werden und für die gesamte Dauer der Entsendung gültig sein.
Kontakt
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim kurzen Anschreiben bzw. Bewerbungsschreiben als Adressat die jeweilige Europäische Institution/Agentur aufscheinen muss und nicht die Ständige Vertretung. Die Ständige Vertretung selbst ist nur Übermittlerin der Anträge, da nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die über die Ständige Vertretung eingelangt sind.
Bewerbungen sind zeitgerecht abzuschicken, dass sie bereits vor Ablauf der genannten Bewerbungsfrist bei der Ständigen Vertretung eintreffen. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Eine allenfalls in der Ausschreibung angegebene Referenznummer ist unmittelbar nach der Anschrift (Bewerbungsadresse) anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass unterschiedliche Bewerbungsformalitäten für Abgeordnete Nationale Sachverständige bei der Europäischen Verteidigungsagentur vorgesehen sind. Entnehmen Sie diese dem jeweiligen Ausschreibungstext.
Der Wechsel von der nationalen in die EU-Verwaltung stellt eine interessante Karrieremöglichkeit dar. Die Broschüre „Rechtliche Rahmenbedingungen zur Arbeit in den Institutionen der EU“ bietet einen kurzen Überblick über die einschlägigen dienstrechtlichen Rahmenbedingungen zu Themen wie Entsendung, Karenzurlaub, Sonderurlaub und Dienstfreistellung.
EU-Jobboard – Ihre Karriere in Europa beginnt hier
Auf unserem EU-Jobboard finden Sie aktuelle Stellenangebote und Einstiegsmöglichkeiten bei der Europäischen Union an einem zentralen Ort. Sie können gezielt zwischen den Bereichen Abgeordnete Nationale Sachverständige, EU-Jobangebote und Praktika wählen. Zusätzlich hilft Ihnen eine einfache Freitextsuche dabei, passende Angebote schnell zu finden oder die Suche nach bestimmten Ländern einzugrenzen. Damit Sie nichts verpassen, werden immer die neuesten Jobangebote zuerst angezeigt. So behalten Sie den Überblick und finden unkompliziert den passenden nächsten Schritt für Ihre Karriere in Europa.
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