FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Fragen & Antworten

  • Eine Karriere in Europa – Was kann ich mir darunter vorstellen?

    Die Europäische Union bietet interessierten und qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit, eine Karriere im europäischen öffentlichen Dienst einzuschlagen.

    Gestalten Sie Europa mit! Mit den wachsenden Aufgaben nimmt auch die Zahl und Vielfalt anspruchsvoller Arbeitsplätze zu. Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bei den Institutionen der Europäischen Union zu werden, bedeutet, aktiv am spannenden Gestaltungsprozess der Europäischen Union mitzuwirken. Dies verlangt neben den fachlichen Voraussetzungen die Bereitschaft, in einem anspruchsvollen internationalen Umfeld zu arbeiten. Ergänzend zur gründlichen Kenntnis einer der EU-Amtssprachen (in der Regel der Muttersprache) ist eine ausreichende Kenntnis einer zweiten Amtssprache in dem Umfang, der für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit erforderlich ist, notwendig.

    Bei Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern kommt den Sprachkenntnissen eine Schlüsselfunktion zu. Bewerberinnen und Bewerber müssen daher über besondere Qualifikationen in diesem Bereich verfügen.

  • Kennen Sie schon unsere EU Careers Student Ambassadors?

    Studierende verschiedener Universitäten Österreichs haben sich unter dem Motto „Shaping Europe Together“ der Herausforderung gestellt, für das Studienjahr 2023/24 als EU Careers Student Ambassadors tätig zu sein. Für Fragen und Vernetzung stehen zur Verfügung:

    Barbara UNI Wien

    Kristin WU Wien

    Elena UNI Graz

    Ramona UNI Klagenfurt

    Stefanie UNI Linz

    Lea UNI Salzburg

     

     

  • Möchten Sie EU-Bedienstete kennenlernen?

    Shaping Europe together – Meine Karriere in den EU-Institutionen …

    Bedienstete bei den EU-Institutionen erzählen über ihre Tätigkeit, ihren Werdegang, ihre Herausforderungen sowie das Leben in Brüssel. Weiters geben sie Tipps zu den Auswahlverfahren:

    Nora Hahnkamper-Vandenbulke (Europäisches Parlament: Unterstützung der Abgeordneten des Umweltausschusses in ihrer legislativen Arbeit)
    Ihr Tipp: Mit Leichtigkeit an das Auswahlverfahren herangehen.

    Michael Karl Pieber (Europäische Kommission: Generaldirektion (GD) Wettbewerb – Case handler im Bereich Fusionskontrolle)
    Sein Tipp: Werden Sie zum Langstreckenläufer, wenngleich die Gehsteigsituation in Brüssel schlecht ist.

    Thomas Glöckel (Generalsekretariat des Rates: Vorbereitung des Wettbewerbsfähigkeitsrates insbesondere in Binnenmarktangelegenheiten; Stärkung der Binnennachfrage und des Verbraucherschutzes)
    Sein Tipp: Bleiben Sie authentisch, dann schaffen Sie das Auswahlverfahren.

    Simone Ritzek-Seidl (Europäische Kommission: GD Wettbewerb – Staatliche Beihilfenkontrolle)
    Ihr Tipp: Wer nichts wagt, der nichts gewinnt.

    Peter Asanger (Generalsekretariat des Rates: Begleitung eines Gesetzesvorschlages sowie Servicetätigkeiten im Rahmen der jeweiligen Präsidentschaft)
    Sein Tipp: Setzen Sie Ihre Sprachkenntnisse in Brüssel ein, wenngleich der Topfenstrudel fehlt.

    Monika Lernhart (Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss: Expertin im Personalbereich)
    Ihr Tipp: Lassen Sie sich von der Wettervorhersage in Brüssel „Fifty shades of grey“ nicht abschrecken und ergattern Sie einen guten Job.

  • Wie arbeitet man in der Generaldirektion Übersetzung (DGT)?

    Machen Sie sich ein Bild über das Arbeiten in der Generaldirektion Übersetzen (DGT):

  • Wie hoch sind die Gehälter?

    Die Bezahlung, welche im Statut und in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften geregelt ist, ist sehr attraktiv. Bitte entnehmen Sie die Grundgehälter den aktuellen Gehaltstabellen (nicht barrierefrei).

    Gehaltstabellen 2023

    Der ersten Tabelle entnehmen Sie die Monatsgrundgehälter für Beamtinnen und Beamte, in der zweiten Tabelle jene für Vertragsbedienstete. Kontaktieren Sie bitte die EU JOB Information für barrierefrei zugängliche Gehaltsinformation.

    Neben Tätigkeiten im Bereich der Verwaltung bietet die Europäische Union auch interessante Aufgabenstellungen im Bereich der Forschung an.

  • Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es bei Institutionen in der EU?

    Die EU-Institutionen bieten unterschiedlichste Personalkategorien an. Die meisten Bediensteten sind als Beamtin/Beamter oder auf vertraglicher Basis tätig.

  • Wie erfahre ich von einer Stellenausschreibung?

    Informieren Sie sich über laufende und geplante Auswahlverfahren auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO).

    Einen Auszug der aktuellen Stellenausschreibungen der Institutionen und Agenturen der EU können Sie unter der Rubrik „Stellenangebote und Praktika“ abrufen.

    Unser Newsletter informiert Sie im Detail über die aktuellen Auswahlverfahren.

  • Wie läuft ein EPSO-Auswahlverfahren ab?

    Neuaufnahmen von Beamtinnen bzw. Beamten bei der Europäischen Union erfolgen in der Regel auf Grund der Resultate von allgemeinen Auswahlverfahren. Diese Auswahlverfahren werden zumeist vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) im Auftrag der Institutionen der EU durchgeführt, um aus der Vielzahl der Bewerbungen, die aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingehen, die bestqualifizierten Bewerber:innen auswählen zu können.

    • Veröffentlichung des Auswahlverfahrens
    • Online-Registrierung (EPSO-Konto)
    • Alle Testungen an einem Tag (in der Regel online und fernüberwacht)
    • Multiple Choice Tests zum logischen Denken (Zahlenverständnis, Sprachverständnis und abstraktes Denken)
    • Schriftlicher Test
    • Fachbezogener Multiple Choice Test für Spezialist:innen mit Berufserfahrung
    • Multiple Choice Test zum EU Wissen beim generellen Auswahlverfahren für Hochschul-absolvent:innen ohne Berufserfahrung
    • Fallweise: Einsatz eines Tests zur Überprüfung der digitalen Skills
    • Aufnahme in eine Reserveliste
    • Rekrutierung und Jobinterview durch die EU-Institutionen

    Details: Ein schnelleres, verkürztes und leichter zugängliches Bewerbungsverfahren! | EU Careers (europa.eu)

    Bitte beachten Sie: Rechtsverbindliche Informationen zu den einzelnen Ausschreibungen sind der jeweiligen Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union zu entnehmen.

    Es werden laufend Auswahlverfahren für verschiedene Bereiche mit und ohne Berufserfahrung angeboten.

    Zumeist dient ein Auswahlverfahren der Bildung einer Reserveliste. In die Reserveliste werden erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen und sobald Stellen zu besetzen sind, aus dieser ausgewählt. Die Aufnahme in die Reserveliste ist allerdings keine Anstellungsgarantie. Die Reserveliste und ihre Geltungsdauer werden seit 2018 nur noch auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO) veröffentlicht.

    Dauer der Auswahlverfahren

    Die Dauer des Auswahlverfahrens hängt von den Sachgebieten und der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber ab. Es ist von etwa sechs bis zwölf Monaten auszugehen.

    Über den aktuellen Stand aller Auswahlverfahren (Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, Termine der Testungen) können Sie sich laufend über die Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) informieren

  • Führen die EU-Institutionen auch selbständig Auswahlverfahren durch?

    Seit 2023 führt das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments vermehrt eigene Auswahlverfahren durch. Die Bewerbungen für diese Auswahlverfahren können nicht über das EPSO-Konto erfolgen, sondern muss über die parlamentseigene Plattform abgegeben werden.

    Die dabei verwendeten Testungen stimmen nicht mit den EPSO-Testungen überein. Bewerber:innen laufender Auswahlverfahren werden zeitgerecht Testbeispiele übermittelt.

     

  • Wie läuft ein Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete ab?

    Das 2017 veröffentlichte Auswahlverfahren „CAST Permanent“ für Vertragsbedienstete bietet zahlreiche Profile (Akademikerinnen/Akademiker, Maturantinnen/Maturanten, Pflichtschulabsolventinnen/Pflichtschulabsolventen).

    Die Einladung zu einem computerbasierten Test erfolgt bei Bedarf der aufnehmenden Dienststellen, danach folgen individuelle Auswahlgespräche. Eine Bewerbung ist laufend möglich!

  • Welche Qualifikationen und/oder Berufserfahrungen benötige ich?

    Grundvoraussetzung für den Bewerber/die Bewerberin

    • EU-Staatsbürgerschaft
    • Gründliche Kenntnisse einer Amtssprache
    • Arbeitsfähige Kenntnisse einer zweiten Amtssprache
    • Vor der ersten Beförderung: Kenntnisse einer dritten Amtssprache

    Bitte beachten Sie auch die teilweise verlangte Mindestdauer an Berufserfahrung! Die Berufserfahrung für die jeweilige Besoldungsgruppe muss nach dem geforderten Bildungsabschluss liegen. Wer die in der Ausschreibung angegebenen Mindesterfordernisse an Berufserfahrung nicht erfüllt, wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

    Falls Berufserfahrung verlangt wird, wird sie nur dann berücksichtigt, wenn sie für die Ausübung der künftigen Tätigkeiten relevant ist und

    • nachweislich eine echte Erwerbstätigkeit darstellt,
    • gegen Entgelt geleistet wurde,
    • ein Anstellungs- oder Dienstleistungsverhältnis umfasst.

    Beachten Sie die Regelungen für folgende Spezialfälle:

    • Freiwilligentätigkeit: vergütete Tätigkeiten, die in Umfang (geleistete Wochenstunden) und Dauer einer regulären Erwerbstätigkeit entsprechen
    • Praktika: vergütete Praktika
    • Wehrdienst: Wehrdienst, der vor oder nach Erwerb des Bildungsabschlusses, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt, abgeleistet wurde, wobei höchstens die Dauer der gesetzlichen Wehrpflicht des jeweiligen Mitgliedstaats angerechnet wird
    • Mutterschafts-/Vaterschafts-/Adoptionsurlaub: Anrechnung sofern dieser im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses genommen wurde
    • Promotion: Anrechnung von höchstens drei Jahren, sofern die Promotion tatsächlich erlangt wurde, unabhängig von einer etwaigen Vergütung der Doktorandentätigkeit
    • Teilzeittätigkeit: Berechnung auf der Grundlage der geleisteten Arbeitsstunden; für eine sechsmonatige Halbtagstätigkeit würden beispielsweise drei Monate angerechnet werden

  • Wie bewerbe ich mich richtig für EPSO-Auswahlverfahren?

    Die Bewerbung erfolgt online und ausschließlich über die EPSO-Website.

    Falls Sie besondere Bedürfnisse im Hinblick auf die Durchführung der Tests haben, geben sie diese gleich bei der Bewerbung an. Eine speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Testumgebung wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt. Sehen Sie sich dazu das Video an.

    Die elektronische Registrierung bei EPSO

    Die Anmeldung zu den EPSO-Auswahlverfahren erfolgt online. Die Bewerberin/der Bewerber hat zunächst ein EPSO-Konto zu erstellen und dieses mit allgemeinen Daten (etwa Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) zu befüllen. Zur Erstellung des EPSO-Kontos benötigt die Bewerberin/der Bewerber eine aktuelle E-Mail-Adresse und ein frei wählbares Passwort.

    Der einmal erstellte Basisdatensatz kann jederzeit eingesehen und abgeändert werden. Zudem bietet die Datei eine Übersicht über alle EPSO-Auswahlverfahren, für die sich die Bewerberin/der Bewerber jemals beworben hat.

    Das EPSO-Konto dient als Schnittstelle zwischen EPSO und den Bewerberinnen und Bewerbern. Alle Nachrichten von EPSO finden Sie ausschließlich im EPSO-Konto. Es erfolgt nicht zwingend eine Verständigung per E-Mail. Das EPSO-Konto sollte daher regelmäßig gesichtet werden.

    Nach Erstellung des EPSO-Kontos kann die Bewerberin/der Bewerber das passende Auswahlverfahren anklicken und mit der Online-Registrierung beginnen.

    Für das Ausfüllen des Anmeldeformulars rechnen Sie mit mehreren Stunden Aufwand. Im Laufe der Anmeldung müssen Sie einen Identitätsnachweis abgeben. Legen Sie sich deshalb einen mindestens noch ein Jahr gültigen Reisepass bzw. Führerschein bereit.

    Abgefragt werden die Staatsbürgerschaft, die Sprachkenntnisse, das Studium und ob die Bewerberin/der Bewerber besondere Bedürfnisse (etwa gesundheitlicher Art) hat, aufgrund deren besondere Vorkehrungen für den Ablauf des Auswahlverfahrens getroffen werden müssen.

    In weiterer Folge müssen Sie Angaben zu Ihrer Motivation machen und allenfalls Ihre Berufserfahrung darlegen. Nachdem die Bewerberin/der Bewerber den Anmeldevorgang abgeschlossen hat, erscheint auf dem Bildschirm ein Button für die Validierung der Bewerbung.

    Bitte beachten Sie, dass nur eine validierte Bewerbung gültig ist. Abschließend erhalten Sie eine Bewerberinnennummer/Bewerbernummer.

  • Verfolgt EPSO eine Politik der Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion?

    Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) legt auf Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion besonders hohen Wert und ist daher bestrebt, allen Bewerberinnen und Bewerbern unabhängig von Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, genetischen Merkmalen, Sprache, Religion oder Weltanschauung, politischer oder sonstiger Einstellung, Zugehörigkeit zu einer Minderheit, Geburt, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder anderen Eigenschaften Chancengleichheit und freien Zugang zu bieten. Sehen Sie sich dazu auch die persönlichen Erfahrungsberichte an.

  • Wie kann ich mich vorbereiten?

    Probetests auf der EPSO-Website bieten die Möglichkeit, sich von den Anforderungen ein Bild zu machen und die Tests aktiv zu üben.

    Die EU JOB Information bietet maßgeschneiderte Webinare, Workshops und Coachings laufend nach Bedarf an.

  • Wie erfahre ich von freien Stellen in der Privatwirtschaft?

    Über freie Stellen in der Privatwirtschaft in den Ländern der EU informiert das Europäische Portal zur Mobilität (EURES). Sie haben die Möglichkeit, eine EURES-Beraterin/einen EURES Berater zu kontaktieren.

    Europa an deiner Schule – Back to School

    Hunderte österreichische EU-Bedienstete nahmen seit 2009, dem Start von „Europa an deiner Schule“, an der Aktion teil. Neben aktiven EU-Bediensteten und Bediensteten der Ständigen Vertretung Österreichs, der Bundesländerbüros und der Interessenvertretungen beteiligen sich auch ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EU-Institutionen sowie von der Bundesregierung entsandte nationale Expertinnen und Experten an dieser Aktion.

    Das Ziel der Aktion ist, dass die EU-Bediensteten ihre ehemaligen Schulen besuchen und im direkten Austausch mit Schülerinnen und Schülern ihre wichtigen Erfahrungen teilen und die Zukunft der EU thematisieren.

    Ausführliche Informationen sowie Teilnehmende und die Termine sind auf der Website des Bundeskanzleramts abrufbar.