Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites jobboerse.gv.at, lehre.jobboerse.gv.at und bund.jobboerse.gv.at (Bewerbungsportal).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • An mehreren Stellen ist die Fokus-Reihenfolge nicht korrekt umgesetzt. (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
  • Das Fokus-Styling ist bei einigen Bedienelementen nicht ausreichend in allen Browsern. (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar)
  • Die Seiten haben nicht überall eine konsistente Überschriftenstruktur. (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen)
  • Laut W3C Markup Validation Service sind einzelne Syntax-Fehler vorhanden. (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 Syntaxanalyse)

b) Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung

Videos auf der Website haben keine Audiodeskription (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet). Die Videos können als Zusatzcontent gewertet werden, weil es die vermittelte Information grundsätzlich auch in Textform auf der Website gibt. Eine Audiodeskription ist in YouTube nicht einfach möglich. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Bewerbungsportal:
Das Bewerbungsportal basiert auf dem SAP UI5 Framework, das den aktuellen WAI-ARIA Standard verwendet, um Screenreader Tauglichkeit zu gewährleisten. Die Unterstützung von Browsern und Screenreadern von WAI-ARIA ist noch nicht ganz einheitlich.

In Firefox funktionieren die Comboboxen derzeit (Stand Dezember 2021) nicht korrekt. Die gewählte Auswahl wird Screenreadern nicht vermittelt (WCAG SC 4.2.1 Name, Rolle, Wert ist in Firefox nicht vollständig erfüllt). In Chrome und Edge sind die Comboboxen bedienbar.

Die Screenreaderunterstützung komplexer Formulare auf Mobilgeräten ist noch nicht vollständig gegeben. Es gibt auf Touchscreens mit Screenreadern Probleme bei der Fokussetzung (WCAG SC 4.1.2 Name, Rolle, Wert und SC 2.4.3 Fokusreihenfolge sind nicht vollständig erfüllt).

Hinweise zur Screenreader Nutzung des Bewerbungsportals:
Die Formularanwendung setzt Screenreader dauerhaft in den Formularmodus. Das lineare Lesen aller Inhalte bzw. Navigation durch alle Überschriften ist nur eingeschränkt möglich. Ein aktives Umschalten in den Lesemodus ist zwar möglich, aber in der Regel nicht notwendig. Mit NVDA bleibt man auch im Lesemodus im jeweiligen Formularabschnitt und kann nicht einfach zu allen Überschriften einer Seite navigieren. Die Bereichsüberschriften werden aber im Formularmodus vorgelesen.

Die hinzugefügten Einträge zu Ausbildung, Berufserfahrung usw. in Datentabellen sind zeilenweise navigierbar mit Pfeiltaste nach unten. Die Einträge werden vorgelesen, ein aktives Umschalten in den Lesemodus ist nicht notwendig. Nachträgliches Bearbeiten oder Löschen von Einträgen ist über Buttons am Ende jeder Tabellenzeile möglich. Bei Weitertabben nach den fokussierten Buttons verlässt man aber die Tabelle. Mit Rückwärts-Navigation über Shift + Tab ist es möglich, wieder eine ganze Zeile zu fokussieren. (WCAG SC 1.3.1 Information und Beziehung und SC 2.4.3 Fokusreihenfolge sind strenggenommen nicht vollständig erfüllt. Die technische Bedienbarkeit ist gegeben.).

Eine projektspezifische Änderung von SAP UI5 Framework Formularelementen wird als nicht sinnvoll erachtet. Bestehende Probleme werden an SAP zurückgemeldet und sollten im Framework selbst behoben werden.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Einige ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
  • Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente auszutauschen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus, beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des BMKÖS liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im März 2021 erstellt und am 4. Mai 2021 aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im März 2020 (bund.jobboerse.gv.at) und im März 2021 (jobboerse.gv.at). Überprüft wurden einzelne Stellenanzeigen, die Anmeldung, die Registrierung, die Bewerbung, das Karriereprofil und die Suche (bund.jobboerse.gv.at). Bei jobboerse.gv.at wurden folgende Sites getestet: Startseite, Ansprechstellen, diverse Inhaltssites und die Sitesuche. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an service@jobboerse.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website jobboerse.gv.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Webredaktion
E-Mail: service@jobboerse.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website jobboerse.gv.at wurde im März 2021 technisch erneuert.

Das Team der Jobbörse ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften „E-Government-Gesetz 2004“ und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0.